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   FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99   

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https://dejure.org/1999,8716
FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99 (https://dejure.org/1999,8716)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1999 - 3 K 31/99 (https://dejure.org/1999,8716)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1999 - 3 K 31/99 (https://dejure.org/1999,8716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit während des Zeitraums zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Kindergeld bei Vollzeiterwerbstätigkeit während des Zeitraums zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; kein Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen vom kindergeldrechtlichen Grenzbetrag - Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 08.10.1997 - 9 K 27/97

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld; Ableistung eines zweijährigen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99
    Die Eigenversorgung des Kindes, also seine Einkünfte und Bezüge während der Übergangszeit, findet nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erst dadurch Berücksichtigung, daß diese Einkünfte zusammen mit den im übrigen Kalenderjahr erzielten Einkünften (vgl. z. B. Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 8. Oktober 1997 9 K 27/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 668) oder sogar für sich allein (vgl. Urteil des FG Münster vom 7. November 1997 11 K 5084/97 Kg, EFG 1998, 668) eventuell zur Überschreitung des Grenzbetrags und damit zum Wegfall des Kindergeldes führen.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin entfällt die Beurteilung der Monate August und September 1997 als Übergangszeit im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchstabe b EStG nicht deshalb, weil Anja den Entschluß, ein Studium zu beginnen, erst nach Beendigung ihrer Ausbildung zur Steuerfachgehilfin, also erst nach Aufnahme ihrer regulären Berufstätigkeit als Steuerfachgehilfin, gefaßt hätte (vgl. das Urteil des FG München in EFG 1998, 668).

  • BFH, 14.01.1994 - III R 194/90

    Verfassungsmäßigkeit des Kinderlastenausgleichs für Eltern mit zwei Kindern im

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99
    Selbst die für einen unter 27-jährigen Steuerpflichtigen eventuell existentiell wichtigen Beiträge zu einer Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG ) und Aufwendungen für die Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ) werden gemessen an den Leistungen der Sozialhilfe (zur Krankenversicherung vgl. § 13 BSHG , zur Ausbildungshilfe §§ 26, 40 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BSHG ) nicht in das Existenzminimum des Kindes einbezogen, auch wenn sie in anderem Zusammenhang von Bedeutung sein mögen (vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Januar 1994 III R 194/90, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 429: Krankenversicherungsbeiträge sind bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Höhe von Kinderfreibeträgen zusätzlich zum Existenzminimum des Kindes in Höhe von 200 DM pro Jahr zu berücksichtigen).
  • FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98

    Bestimmung der kindergeldschädlichen Einkommensgrenze; Begriff des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99
    Allgemein seien bei der Ermittlung des Grenzbetrags von 12.000 DM nicht nur "Einkünfte" im Sinne des § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ) (und "Bezüge"), sondern weitgehend alle Abzüge im Sinne des § 2 Abs. 4 und 5 EStG , mithin das "zu versteuernde Einkommen" des Kindes, zu berücksichtigen (Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1137 ).
  • FG Münster, 07.11.1997 - 11 K 5084/97
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - 3 K 31/99
    Die Eigenversorgung des Kindes, also seine Einkünfte und Bezüge während der Übergangszeit, findet nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG erst dadurch Berücksichtigung, daß diese Einkünfte zusammen mit den im übrigen Kalenderjahr erzielten Einkünften (vgl. z. B. Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 8. Oktober 1997 9 K 27/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 668) oder sogar für sich allein (vgl. Urteil des FG Münster vom 7. November 1997 11 K 5084/97 Kg, EFG 1998, 668) eventuell zur Überschreitung des Grenzbetrags und damit zum Wegfall des Kindergeldes führen.
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00

    Berufsausbildung eines Kindes

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 570 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 19.10.2001 - VI R 60/01

    Gewährung von Kindergeld - Ausbildung - Berufsausbildungsmaßnahmen - Berechnung

    Es könne deshalb auch nicht als Grundvoraussetzung für die Kindergeldgewährung berücksichtigt werden (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. November 1999 3 K 31/99, EFG 2000, 570).
  • BFH, 11.12.2001 - VI R 73/01

    Einkommensteuer - Kindergeldfestsetzung - Rückforderung - Ausbildung

    Das Fehlen einer eigenen Versorgung möge zwar bei der Schaffung der Vorschrift eine Rolle gespielt haben, im Gesetzeswortlaut komme das indessen nicht zum Ausdruck (Hinweis auf FG Baden-Württemberg, EFG 2000, 570).
  • FG Düsseldorf, 22.08.2000 - 14 K 7012/99

    Kindergeld; Einkünftegrenze; Zivildienst; Entlassungsgeld; Wirtschaftliche

    Auch entspricht die gesetzliche Regelung den verfassungsrechtlichen Vorgaben (FG Baden-Württemberg, Urteile vom 9. März 2000, 8 K 276/97, EFG 2000, 569, 570 und vom 24. November 1999, 3 K 31/99, EFG 2000, 570, 571; FG Köln, Urteil vom 16. November 1999, 2 K 7567/98, EFG 2000, 180).
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